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Aufhebung des Kooperationsverbots

Die Mitgliedergruppe der Universitäten und der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordern die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat nachdrücklich auf, die Aussage des Koalitionsvertrages bzgl. einer Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung der Hochschulen (Abschnitt 1.2.) ohne Verzug umzusetzen. Dabei sind analog zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie beim Pakt für Forschung und Innovation jährlich Steigerungen der Grundfinanzierung der Hochschulen durch Bund und Länder zu leisten. Hierzu ist aus Sicht der HRK eine Änderung des Grundgesetzes unerlässlich. DNSV meint: Der Schritt in die richtige Richtung, denn dies betrifft auch das Thema Schulverpflegung!

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