Politik & Wirtschaft

Verbraucherschutzminister folgen Saar-Antrag zur Schulverpflegung: Rehlinger fordert ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Kita-und Schulessen

Die saarländische Ministerin Anke Rehlinger hat bei der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Bad Nauheim einen Erfolg beim Thema Kita- und Schulverpflegung erzielt. Das Saarland hatte gefordert, den Mehrwertsteuersatz für Essen in Schulen und Kindertagesstätten von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zu senken. Diesem Antrag sind die Länderkollegen gefolgt. Im April hatten bereits die Agrarminister der Länder (unter TOP 33a/33b Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für den Bereich der Schulverpflegung) bei ihrem Treffen in Berchtesgaden den saarländischen Vorstoß unterstützt. Verbraucherschutzministerin Rehlinger: „Diese beiden Etappensiege geben uns Rückenwind und erzeugen hoffentlich den nötigen politischen Druck für eine Umsetzung unserer Forderung. Ich erwarte nun, dass der Bund die Beschlüsse der Fachminister-Konferenzen zügig aufgreift und für eine steuerrechtliche Änderung beim Schulessen sorgt.“

 Zum Hintergrund: Die Bedeutung eines ausgewogenen und gesunden Schulessens kommt im derzeitigen Steuerrecht nicht zum Ausdruck: Für Essen, das außer Haus verkauft wird und überwiegend als ernährungsphysiologisch wenig empfehlenswertes Fast Food einzustufen ist, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Wird das Essensangebot mit einer Restaurationsleistung verknüpft wie im Fall der Essensausgabe an Schulen durch den Caterer, fällt der volle Steuersatz von 19 % an. Eine weitere Vorlage des Saarlandes zum Thema Schulverpflegung wurde auf VSMK nicht angenommen. Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hatte gefordert, den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), dessen Einhaltung für das Essen in Schulkantinen bisher lediglich empfohlen wird, bundesweit verbindlich einzuführen. Das Saarland ist bisher das einzige Bundesland, in dem die Essensanbieter den DGE-Standard ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend einhalten müssen. Ministerin Rehlinger hält eine verbindliche Einführung des Qualitätsstandards für notwendig, da die DGE-Vorgaben, weil sie nur empfehlenden Charakter haben, in der Praxis oft nicht eingehalten werden. „Da ein solches Vorhaben nur umsetzbar ist, wenn die Verbraucherschutz- und die Bildungsminister in den Ländern dies gemeinsam wollen und sich eng abstimmen, ist unsere Initiative offenbar bei der Mehrheit der Länderkollegen auf Skepsis gestoßen“, vermutet Rehlinger. „Das finde ich bedauerlich. Wir werden unsere Vorreiterrolle aber dazu nutzen, weiterhin bundesweit für die Qualitätssicherung in Schulkantinen zu werben.“

Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes

Agrarministerkonferenz am 12. April 2013 in Berchtesgaden

TOP 33a/33b – Beschluss: Sie sind der Auffassung, dass eine gute und erschwingliche Schulverpflegung eine verlässliche Planungsgrundlage braucht. Sie bitten das BMELV, für eine klare, transparente und pragmatische Regelung zur Besteuerung der Schulverpflegung durch externe Essensanbieter einzutreten. Sie bitten das BMELV sich für eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas aufden ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. einzusetzen sofern nicht ohnehin eine Steuerbefreiung erfolgen kann da die Dienstleistungsaspekte bei der Mittagsverpflegung an Schulen durch externe Essensanbieter in der Regel im Hintergrund stehen.

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