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Kaution für Schulessen unzulässig – Verbraucherzentrale mahnte Sodexo erfolgreich ab

logo-DE-BBEltern müssen sich auf rechtssichere Vereinbarungen verlassen können, wenn sie Langzeit-Verträge über die Essensversorgung ihrer Schulkinder schließen. Beim Versorger Sodexo traf das nicht zu. „Mit der Unterschrift unter den Vertrag hatten die Eltern einige für sie nachteilige Regelungen unterzeichnet, z.B. eine Kautionszahlung bei Vertragsbeginn“, so Juristin Sabine Fischer-Volk. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab, das sich verpflichtete, diese Regelungen zu streichen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den bundesweit agierenden Schulessenversorger Sodexo erfolgreich abgemahnt. Die Eltern einer Schule aus Potsdam-Mittelmark hatten sich hilfesuchend an die Verbraucherschützer gewandt, weil die Auftragsformulare der Firma fragwürdige Regelungen enthielten: So behielt sich das Unternehmen vor, Preisanpassungen in beliebiger Höhe an die Eltern weiterzugeben. Zusätzlich sollten sie bei Vertragsschluss eine Kaution zahlen, die erst weit nach einem künftigen Vertragsende ausbezahlt werden sollte. „Unserer Ansicht nach sind solche Regelungen unzulässig. Daher haben wir den Anbieter abgemahnt, der sich verpflichtet hat, zukünftig auf die beanstandeten Regelungen zu verzichten“, so Juristin Sabine Fischer-Volk. Generell gibt es einen großen Nachteil bei der Schulverpflegung: Wenn sie ihre Kinder regelmäßig versorgt wissen wollen, haben Eltern keine andere Wahl, als einen Vertrag mit dem vielfach von der Kommune ausgewählten Versorger abzuschließen. Diese Monopolstellung darf der Versorger aber nicht ausnutzen. Die Juristin empfiehlt: „Wer in Verträgen mit Essensversorgern fragwürdige Regelungen feststellt, sollte nicht voreilig kapitulieren, sondern Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale suchen. Bei unzulässigen Klauseln gelten für Verbraucher zumeist vorteilhaftere gesetzliche Regelungen.“

Quelle: VZ Brandenburg

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